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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

1. Allgemeines
Für den gesamten Verkauf und alle Lieferungen von Waren durch uns gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebot und Bestellung
Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Es gelten unsere jeweils gültigen Preislisten. Aufträge gelten als angenommen, wenn von uns schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt und angenommen worden ist. Die Bestellungen werden zu den üblichen Geschäftszeiten bearbeitet und in der Regel am nächsten Arbeitstag ausgeliefert, um rechtzeitige Bestellung wird daher gebeten.

3. Lieferung
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und unserer üblichen Geschäftszeit ( Montag bis Freitag 7.00 –17.00 Uhr ) ausgeliefert. Der Kunde hat für einen ordnungsgemäßen Empfang der Ware Sorge zu tragen und hierüber zu quittieren. Sollte der Kunde einen Schlüssel für das Geschäftslokal bzw. einen Lagerraum übergeben, damit eine Belieferung auch in seiner Abwesenheit erfolgen kann, so ist damit zugleich vereinbart, dass der Auslieferungsfahrer über die Anzahl der ausgelieferten Ware und des zurückgenommenen Leergutes mit Wirkung für den Kunden quittiert. Der Auslieferungsfahrer hinterlässt mit der Ware eine Durchschrift des von ihm quittierten Lieferscheines. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet. Lieferungen können von der vorherigen Begleichung fälliger Forderungen oder der Rückgabe einer entsprechenden Menge Leergut (Fässer, Mehrweggebinde, Paletten, Kisten, Behälter) abhängig gemacht werden. Alle Lieferungen erfolgen stets frei Haus, zusätzliche Transporte erfolgen auf Risiko und auf Rechnung des Kunden. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten, in Fällen höherer Gewalt (z.B. Arbeitskampf, Energieverknappung, Verzögerung in der Unterbelieferung etc.) oder auch bei saisonaler Übernachfrage berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung um eine angemessene Zeit hinauszuschieben. Der Kunde ist während dieser Behinderungszeit nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen berechtigt. Teillieferungen sind zulässig.

4. Lieferung Fest- und Partyservice
Die Lieferung durch unseren Fest- und Partyservice erfolgt stets auf Kommission. Bei der Anlieferung des Festinventars zur jeweiligen Festveranstaltung muss der Kunde die Ware zahlenmäßig auf Richtigkeit überprüfen und auf dem Lieferschein gegenzeichnen. Damit eine Belieferung auch in Abwesenheit des Kunden erfolgen kann, so wird zugleich vereinbart, dass der Auslieferungsfahrer über die Anzahl der ausgelieferten Ware und des zurückgenommenen Leergutes mit Wirkung für den Kunde quittiert. Der Auslieferungsfahrer hinterlässt mit der Ware eine Durchschrift des von ihm quittierten Lieferscheines.
Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuelle Festservice-Preisliste ist stets verbindlich, ältere Preislisten verlieren mit dem Erscheinen einer aktuellen Preisliste ihre Gültigkeit. Sonstige Vereinbarungen oder Sonderpreise bedürfen stets der Schriftform und sind nur gültig wenn Sie schriftlich auf der Festvereinbarung vermerkt sind. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Anlieferung bzw. Abholung erfolgt Montag bis Samstag ! Für Lieferung oder Abholungen am Sonntag wird ein Zuschlag von 30,- EUR je Std. berechnet. Miet- und Leihinventar kann vom Kunde aber auch von Montag bis Freitag in der Hauptstelle in Böbingen auf Lieferschein abgeholt werden. Der vom Kunde auf der Festservice-Vereinbarung angegebene Rückgabetermin ist verbindlich. Bei der Zustellung und Abholung des Festinventars ist dann Hilfspersonal in ausreichender Zahl für das Ab-,und Aufladen auf dem Festplatz zur Verfügung zu stellen. Sollte kein Hilfspersonal verfügbar sein, werden weiter Kosten nach Aufwand berechnet ( pro Fahrer, 50,-EUR je Std ).
Für sämtliche Schäden am Festinventar haftet der Kunde (Veranstalter) und hat hierfür eine ausreichende Versicherung für Schäden durch Dritte, Feuer, Vandalismus abzuschließen. Das Inventar ist pfleglich und in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand zurück zu geben. Bei Zuwiderhandlung werden wir eine entsprechende Reinigungsgebühr in Rechnung stellen. Ausschankwägen, Kühlwagen und Leihgläser in Spülkörben sind von dieser Regelung ausgenommen und werden deshalb von uns gereinigt und es wird eine entsprechende Reinigungsgebühr laut aktueller Festservice-Preisliste in Rechnung gestellt.  Es dürfen vom Kunde in dem von uns angemieteten Festinventar nur Getränke gelagert oder verkauft werden die auch durch uns angeliefert oder vertrieben werden. Es ist strengstens untersagt Lebensmittel sowie Frisch-Artikel in den von uns gelieferten Kühlwägen und Kühlschranken zu lagern. Es ist ebenfalls nicht gestattet Waren anderer Lieferanten in den von uns gelieferten Kühlschränken, Kühl- oder Ausschankwagen aufzubewahren bzw. zu gekühlt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Aufschlag von 50% auf die Mietgebühr der aktuellen Festservice- Preisliste berechnet bzw. ein bisher eingeräumter Nachlass auf die Mietgebühr kann dann nicht mehr gewährt werden, um somit auch die weiteren Lieferanten an den Kosten zu beteiligen. Fehlendes, beschädigtes oder ausgetauschtes Inventar ist uns zum Neuwert zu ersetzen. Bei Rückgabe des Inventars erhält der Kunde eine vorläufige Rücknahmeerklärung. Der endgültige Bruch- und Fehlbestand wird nach Sichtung sowie Prüfung beim Ausladen und Wiedereinlagern durch uns ermittelt und in Rechnung gestellt.
Bei der Warenrückgabe wird für angebrochene, bzw. zurückgegebene Waren ein Kommission-, bzw. Wiedereinlagerungszuschlag, sowie eine Pauschale für die Lieferung und Abholung berechnet, sofern der zu in Rechnung stellende Warenwert für die verbrauchten Artikel nicht über 300,- EUR beträgt. Die von uns gestellte Rechnung für die jeweilige Festveranstaltung ist von Ihnen sofort auf Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen müssen uns innerhalb 7 Tagen mitgeteilt werden. Darüber hinaus können Reklamationen nicht mehr anerkannt werden.
Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, können Sie bis 8 Tage vor der Veranstaltung den Termin und das Inventar kostenlos stornieren. Danach fällt eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Miete für das reservierte Festinventar an, auch wenn die Veranstaltung nicht statt finden kann.

5. Reklamationen
Der Kunde hat die Ware bei Empfang unverzüglich auf Art, Sorte, Beschaffenheit und Menge hin zu überprüfen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel an der Warenlieferung können nur unverzüglich bei Empfang der Ware geltend gemacht werden, sonst unverzüglich nach Feststellung des Mangels, jedoch spätestens 7 Tage nach dem Liefertag, schriftlich per Brief, Telefax oder eMail . Nach Ablauf dieser Frist ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge sind die Rechte des Kunden auf kostenlose Nachlieferung mängelfreier Ware durch uns beschränkt. Wandelung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, dass auch die Nachlieferung fehlschlägt.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie der Nebenforderungen des Verkäufers, bei Scheck, Wechsel sowie Banklastschriften, Abrechnung bis zu deren Einlösung Eigentum des Verkäufers. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche, vom Verkäufer gelieferten und noch zu liefernden Waren, bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwaigen, sich zu Lasten des Käufers ergebenden Kontosaldos. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die Ware bei dem Kunden herauszunehmen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern und die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Ware tritt er bereits jetzt mit allen Nebenrechten unwiderruflich an uns zur Sicherheit ab. Wir nehmen die Abtretung an. Ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in eine laufende Rechnung mit aufgenommen worden, bezieht sich die Abtretung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, diese Abtretung dem Drittschuldner anzuzeigen. Der Kunde ist in diesem Fallverpflichtet, uns Auskunft über den Verbleib der Ware, sowie über die Art und Höhe der abgetretenen Forderung gegenüber den Drittschuldnern zu geben, sowie uns weitere, für die Durchsetzung des Anspruchs erforderliche Auskünfte und Unterlagen zu geben. Für den Fall, dass die Ware zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren weiterveräußert wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Verkaufspreises der Ware. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 25 % übersteigt, wird der Verkäufer vollbezahlte Lieferungen nach seiner Wahl freigeben.

7. Zahlung
Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei der Lieferung in Bar oder per Banküberweisung innerhalb von 7 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen, es sei denn es ist auf der Rechnung ein anderes Zahlungsziel aufgedruckt. Im Scheck-, Bankeinzugs-, oder Wechselverfahren gelten die Zahlungen erst mit ihrer Einlösung als erfolgt. Bei Verzug sind wir ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3.% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Verzugszinsenrechnung einen wesentlich niedrigeren Verzugsschaden nach. Ein weitergehender Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.

8. Leergut
(Fässer, Mehrweggebinde, Kisten, Behälter, Paletten) Die Überlassung von Leergut und Kohlensäureflaschen erfolgt ungeachtet der Pfandzahlung nur leihweise. Das Pfandgeld für Leergut richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten; es ist zugleich mit der Rechnung fällig. Das Leergut ist schnellstmöglich und in ordnungsgemäßen Zustand wieder zurückzugeben. Zuviel zurückgegebenes Leergut kann dem Kunden wieder zur Verfügung gestellt werden oder es kann ein Abschlag auf die Pfandgutschrift berechnet werden. Unzumutbare Mengen oder Leergut in unzumutbaren Zustand wird zurückgewiesen. Nicht zurückgegebenes oder fehlendes Leergut wird zum jeweils gültigen Wiederbeschaffungspreis für neues Leergut berechnet. Das Pfandgeld wird angerechnet. Kohlensäureflaschen, Fässer und Behälter sind nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben.

9. Leihgüter
Leihgüter werden dem Kunde kostenlos für die Dauer einer gemeinsamen Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellt und bleiben aber stets unser Eigentum bzw. das Eigentum unserer Lieferanten . Sie dürfen daher nur zum Ausschank, Präsentation, der Kühlung oder Aufbewahrung der von uns gelieferten Getränken verwendet werden. Der Kunde anerkennt mit dem Lieferschein / Leihschein, das gelieferte Leihgut in gutem, gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung, für die Versicherung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen.

10. Saldenbestätigungen
Werden für den Kunden Konten (z.B. Leergut-Konto etc.) geführt, und die sich daraus ergebenden Salden dem Kunden bekannt gemacht, hat Kunde diese Saldenbestätigungen unverzüglich zu prüfen. Diese Salden gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung schriftlich widerspricht.

11. Sonstiges
Der Kunde wird die mit ihm getroffenen Liefervereinbarungen respektieren und .bei Verletzung dieser Verpflichtungen durch den Kunden und erfolgloser Abmahnung haben wir das Recht, die Lieferungen und Geschäftsverbindung unverzüglich einzustellen.

12. Datenschutz
Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass wir sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen, und auch an Dritte (Lieferanten) übermitteln. Die vorstehende Einwilligung des Kunden beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunftsdateien. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Lieferverpflichtungen und für alle Zahlungs- und sonstigen Vertragspflichten ist Schwäbisch Gmünd.

14. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt bleiben. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige als wirksam vereinbart, die dem Sinn und Zweck entspricht.